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Konkretisierung der Planungszone Reduktion der Bauzonen, vor allem der Wohn-, Misch- und Zentrumszonen
Anlässlich seiner Sitzung vom 11. März 2019 hat der Gemeindevorstand gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) über das ganze Gemeindegebiet eine Planungszone erlassen mit dem Ziel, eine Reduktion der Bauzonen, vor allem der Wohn, Misch- und Zentrumszonen (WMZ), entsprechend den Vorgaben von Art. 15 Abs. 1 und 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) sowie entsprechend den Vorgaben des kantonalen Richtplans (KRIP-S) vom 20. März 2018 zu prüfen und gegebenenfalls vorzunehmen.
Dabei behielt sich der Gemeindevorstand vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand zu konkretisieren bzw. an den jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen.
Gestützt auf Art. 21 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) sowie gestützt auf Art. 1 Abs. 1 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) hat das Departement für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) mit Departementsverfügung vom 15. März 2023, die seit 11. März 2019 geltende Planungszone bis am 11. März 2025 verlängert.
Aufgrund des aktuellen Planungsstands und der aktualisierten Bevölkerungsperspektive 2022-2050 hat der Gemeindevorstand anlässlich seiner Sitzung vom 19. Juni 2023 beschlossen die Planungszone anzupassen: