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Publiziert: 18. April 2020
Geschäftsprüfungskommission St. Moritz betreffend Tätigkeitsbericht GPK 2019
Die Geschäftsprüfungskommission der Gemeinde St. Moritz (GPK) hat die Geschäftsführung der Gemeindeorgane, der Nebenbetriebe und der Verwaltungszweige im Jahr 2019 geprüft. Der Bericht ist ab sofort auf der Homepage der Gemeinde unter "www.gemeinde-stmoritz.ch/newsroom -> Amtliche Anzeigen" aufgeschaltet. Der Bericht zur Rechnungsführung und zum Jahresabschluss folgt mit dem Jahresabschluss.
Gemäss Art. 42 Abs. 1 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden prüft die GPK spätestens nach jedem Jahresabschluss die Rechnungs- und Geschäftsführung der Gemeinde auf ihre Rechtmässigkeit. Bislang wurde der schriftliche Bericht der GPK jeweils Anfang Januar erstellt (und dem Gemeinderatspräsidenten zugestellt), also vor dem Vorliegen und der Revision des Jahresabschlusses des geprüften Jahres. Dennoch wurde bislang jeweils dieser Bericht der GPK am Ende der Jahresrechnung – nach dem Revisionsbericht – abgedruckt.
Da der revidierte Jahresabschluss der Gemeinde St. Moritz jeweils im April des folgenden Jahres vorliegt, hat die neue GPK eine Aufteilung der zu prüfenden Bereiche beschlossen:
(1) Zum einen der Bericht zur Rechnungsführung und zum Jahresabschluss (erstellt parallel zur Revision des Jahresabschlusses jeweils im April);
(2) zum anderen der Bericht zur Geschäftsführung im Allgemeinen (erstellt per Ende Jahr jeweils auf den Zeitpunkt der Gemeindeversammlung).
Dadurch stimmen die Berichte der GPK mit dem geprüften Jahr und Tätigkeitsbereich überein und sind jeweils aktuell. Dies entspricht auch Art. 47 Abs. 2 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden.
Geschäftsprüfungskommission St. Moritz
St. Moritz, 16. April 2020
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