Publiziert: 4. April 2024
- Inkrafttreten: Teilrevision Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Beiträge an Zahnbehandlungen von Kindern und Schülern
- Die vom Gemeindevorstand am 4. März 2024 beschlossene Teilrevision ist auf den 1. April 2024 in Kraft getreten. Folgende Bestimmungen sind neu oder geändert worden:
- Art. 1 Zuständigkeiten (geändert)
- Art. 3 Verfahren (geändert)
- Art. 6 Mitteilung von Entscheiden und Informationen (geändert)
- Art. 7 Beschwerde (gestrichen)
Der Gesetzestext kann bei der Gemeinde bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde (www.gemeinde-stmoritz.ch) heruntergeladen werden. - Gemeinde St. Moritz
- St. Moritz, 4. April 2024