Wichtige Kontakte

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Schalter-Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 18.00 Uhr

Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

Publiziert: 4. April 2024
Inkrafttreten: Teilrevision Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Beiträge an Zahnbehandlungen von Kindern und Schülern
Die vom Gemeindevorstand am 4. März 2024 beschlossene Teilrevision ist auf den 1. April 2024 in Kraft getreten. Folgende Bestimmungen sind neu oder geändert worden:
- Art. 1 Zuständigkeiten (geändert)
- Art. 3 Verfahren (geändert)
- Art. 6 Mitteilung von Entscheiden und Informationen (geändert)
- Art. 7 Beschwerde (gestrichen)
Der Gesetzestext kann bei der Gemeinde bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde (www.gemeinde-stmoritz.ch) heruntergeladen werden.
Gemeinde St. Moritz
St. Moritz, 4. April 2024
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