Wichtige Kontakte

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Schalter-Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 18.00 Uhr

Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

Publiziert: 4. April 2024
Inkrafttreten: Teilrevision Sozialhilfegesetz der Gemeinde St. Moritz
Die vom Gemeinderat am 24. Januar 2024 beschlossene Teilrevision ist auf den 1. April 2024 in Kraft getreten. Folgende Bestimmungen sind neu oder geändert worden:
- Art. 4 Zuständigkeit (geändert)
- Art. 5 bis 9 Sozialkommission (gestrichen)
- Art. 11 Verwendung Spendenfonds (geändert)
- Art. 12 Rechtsschutz (gestrichen)
Der Gesetzestext kann bei der Gemeinde bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde (www.gemeinde-stmoritz.ch) heruntergeladen werden.
Gemeinde St. Moritz
St. Moritz, 4. April 2024
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