Wichtige Kontakte

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Schalter-Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 18.00 Uhr

Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

Publiziert: 5. März 2024
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen – 2. Wahlgang Ersatzwahl für einen Sitz in den Gemeinderat am 14. April 2024
1. Wahlgang:
Da beim 1. Wahlgang vom 3. März 2024 kein/e Kandidat/in das absolute Mehr erreicht hat, findet am Sonntag, 14. April 2024 ein 2. Wahlgang statt.
2. Wahlgang:
- Der 2. Wahlgang ist am 14. April 2024
- Formulare für Wahlvorschläge: Gemeindekanzlei, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz oder Homepage der Gemeinde: https://gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles
- Ort und Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für den 2. Wahlgang: Gemeindekanzlei, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz; Eintreffen bis spätestens Mittwoch, 6. März 2024 um 12.00 Uhr
Wichtige Hinweise:
- Bei Wahlvorschlägen, die per Post gesendet werden, reicht das Datum des Poststempels nicht, um die Frist zu wahren
- Nach dem angegebenen Zeitpunkt eingereichte Wahlvorschläge fallen ausser Betracht
Rechtsgrundlagen:
- Gemeindeverfassung
- Gesetz über die politischen Rechte der Gemeinde
- Verordnung über die politischen Rechte der Gemeinde
- Homepage der Gemeinde unter: https://gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles
Gemeinde St. Moritz
St. Moritz, 3. März 2024
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