Publiziert: 28. November 2023
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen - Ersatzwahl für einen Sitz in den Gemeinderat am 3. März 2024
- 1. Wahlgang:
- Ein 1. Wahlgang ist am 3. März 2024
- Formulare für Wahlvorschläge: Gemeindekanzlei, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz oder Homepage der Gemeinde: https://gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles
- Ort und Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen: Gemeindekanzlei, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz; Eintreffen bis spätestens am Dienstag, 2. Januar 2024 um 12.00 Uhr
2. Wahlgang:
- Allfälliger 2. Wahlgang ist am 14. April 2024
- Ort und Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für 2. Wahlgang: Gemeindekanzlei, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz; Eintreffen bis spätestens Mittwoch, 6. März 2024 um 12.00 Uhr
Wichtige Hinweise:
- Bei Wahlvorschlägen, die per Post gesendet werden, reicht das Datum des Poststempels nicht, um die Frist zu wahren
- Nach dem angegebenen Zeitpunkt eingereichte Wahlvorschläge fallen ausser Betracht
Rechtsgrundlagen:
- Gemeindeverfassung
- Gesetz über die politischen Rechte der Gemeinde
- Verordnung über die politischen Rechte der Gemeinde
- Homepage der Gemeinde unter: https://gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles - Gemeinde St. Moritz
- St. Moritz, 28. November 2023