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Publiziert: 31. August 2023
Genehmigungsentscheid Ortsplanung «Hotel Laudinella»
Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 15. August 2023 mit Beschluss Nr. 624/2023 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Urnenabstimmung am 27. November 2022 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung «Hotel Laudinella» wie folgt genehmigt:
Gegenstand
Teilrevision der Ortsplanung «Hotel Laudinella»
Planungsmittel
- Teilrevision Baugesetz, Art. 80c
- Genereller Gestaltungsplan «Hotel Laudinella»
Mst. 1:500 vom 23. / 27. November 2022
- Genereller Erschliessungsplan «Hotel Laudinella»,
Mst. 1:500 vom 23. / 27. November 2022
- Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan «Hotel Laudinella» und Generellen Erschliessungsplan «Hotel Laudinella» vom 21. September 2022 / 27. November 2022
Weitere Auflagaeakten
- Regierungsbeschluss Nr. 624/2023, vom 15. August 2023, mitgeteilt am 16. August 2023
- Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 28. November 2022 mit Beilagen 1-6
Genehmigungsinhalt:
1. Die am 27. November 2022 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes (Art. 80c und 86) wird genehmigt.
2. Der Generelle Gestaltungsplan 1:500 Hotel Laudinella vom 27. November 2022 wird im Sinne der Erwägungen und im Einverständnis mit der Gemeinde St. Moritz mit folgenden direkten Korrekturen genehmigt:
a) Anhebung der Höhenkote im Bereich des Restaurants von 1770.70 m ü. M. auf 1777.70 m ü. M.
b) Anpassung (Erweiterung) des Baubereichs des Restaurants um 55 m²
c) Anhebung der Höhenkote im Baubereich der Personalzimmer von 1780.40 m ü. M. auf 1781.90 m ü. M.
d) Anpassung der Höhenkote im separaten Baufeld Speckertrakt von 1780.40 m ü. M. auf 1783.25 m.ü.M.
3. Der Generelle Erschliessungsplan 1:500 Hotel Laudinella vom 27. November 2022 wird im Sinne der Erwägungen und im Einverständnis mit der Gemeinde St. Moritz mit folgenden direkten Korrekturen genehmigt:
a) Erweiterung des Baubereichs oberirdische Parkierung und Erschliessungsbereich (Bereich Engadinerhof).
b) Erweiterung des Baubereichs oberirdische Parkierung und Erschliessungsbereich (Bereich Metropol).
4. Die Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan und Generellen Erschliessungsplan vom 27. November 2022 werden genehmigt.
5. Die Planungsbeschwerde der Laudinella AG vom 30. Dezember 2022 (PB 1/23) wird als gegenstandslos abgeschrieben. Es werden keine Kosten erhoben und keine ausseramtlichen Entschädigungen zugesprochen.
Sämtliche Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss können auch auf der Homepage der Gemeinde https://www.gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/news heruntergeladen werden.
Auflageort
Abteilung Hochbau
Rathaus,
Via Maistra 12,
7500 St. Moritz
Auflagezeit
ab 31. August 2023 bis und mit 02. Oktober 2023 (30 Tage)
Beschwerden
Gegen im Regierungsbeschluss enthaltene Auflagen, Vorgaben und Hinweise kann innerhalb der Auflagezeit (30 Tage) nach Massgabe des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, 7000 Chur, Beschwerde erhoben werden.
St. Moritz, 28. August 2023
Im Auftrag des Gemeindevorstands

Hochbau St. Moritz
Daniele Rogantini
Leiter Baupolizei
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