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Publiziert: 28. Juli 2022
Entscheid über das Zustandekommen einer Stillen Wahl in die Geschäftsprüfungskommission
Sachverhalt: Am 21. Juni 2022 publizierte die Gemeindekanzlei die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Zur Wahl in die Geschäftsprüfungskommission wurden frist- und formgerecht folgende Personen vorgeschlagen (Reihenfolge nach Eingang):
1) Metzger Biffi, Karin
2) Fehlbaum, Inge

Erwägungen: Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus drei Mitgliedern (Art. 54 Abs. 1 Gemeindeverfassung). Bei allen kommunalen Wahlen ist eine Stille Wahl möglich. Eine Stille Wahl kommt zustande, wenn a) die Zahl der gültig, vorgeschlagenen Personen die Zahl der zu vergebenden Sitze nicht übersteigt und b) keine Ausschlussgründe zwischen einzelnen vorgeschlagenen Personen für gleichzeitig stattfindende Wahlen vorliegen. Die Gemeindekanzlei entscheidet unverzüglich über das Zustandekommen der Stillen Wahl und veröffentlicht den Entscheid im Publikationsorgan der Gemeinde (Art. 14 Gesetz über die politischen Rechte der Gemeinde St. Moritz). In der Geschäftsprüfungskommission sind drei Sitze zu besetzen. Dafür werden zwei Personen gültig zur Wahl vorgeschlagen. Für keine der vorgeschlagenen Personen sind Ausschlussgründe erkennbar.

Entscheid: In die Geschäftsprüfungskommission sind somit in Stiller Wahl gewählt:
1) Metzger Biffi, Karin
2) Fehlbaum, Inge

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann Beschwerde beim Gemeindevorstand geführt werden. Die Beschwerde ist innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der amtlichen Bekanntgabe dieses Entscheides einzureichen (Art. 9 Gesetz über die politischen Rechte der Gemeinde St. Moritz).
Gemeindekanzlei St. Moritz
St. Moritz 28. Juli 2022
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