Wichtige Kontakte

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Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 18.00 Uhr

Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

Publiziert: 18. Januar 2020
Kulturförderungsgesetz der Gemeinde St. Moritz
Inkrafttreten
Das von der Urnengemeinde am 19. Mai 2019 verabschiedete Kulturförderungsgesetz der Gemeinde St. Moritz ist per 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Der Gesetzestext kann bei der Gemeinde bezogen werden oder auf der Homepage der Gemeinde (www.gemeinde-stmoritz.ch) heruntergeladen werden.
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird das Reglement für die Verleihung des St. Moritzer Kulturpreises vom 2. Dezember 1999 aufgehoben.
Folgende Bestimmung wird mit Inkrafttreten dieses Gesetzes geändert:
Artikel 5 Absatz 2 litera g) Tourismusgesetz vom 22. September 2013 wird wie folgt ergänzt:
g) finanzielle und personelle Unterstützung von touristischen, kulturellen, gesellschaftlichen und sportlichen Veranstaltungen aller Art in Koordination mit der Kulturkommission.
Gemeindevorstand St. Moritz
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