Wichtige Kontakte

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Schalter-Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 18.00 Uhr

Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

Publiziert: 8. März 2022
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Gemeindepräsidentin oder des Gemeindepräsidenten vom 12. Juni 2022
Formulare für Wahlvorschläge
Gemeindekanzlei
Via Maistra 12
7500 St. Moritz
oder
Homepage der Gemeinde:
https://gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/gemeindewahlen

Ort und Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
Gemeindekanzlei
Via Maistra 12
7500 St. Moritz
Eintreffen bis spätestens am Dienstag, 12. April 2022 um 12.00 Uhr

Zweiter Wahlgang
Allfälliger zweiter Wahlgang ist am 17. Juli 2022

Ort und Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für den zweiten Wahlgang
Gemeindekanzlei
Via Maistra 12
7500 St. Moritz
Eintreffen bis spätestens Mittwoch, 15. Juni 2022 um 12.00 Uhr

Wichtige Hinweise:
- Bei Wahlvorschlägen, die per Post gesendet werden, reicht das Datum des Poststempels nicht, um die Frist zu wahren
- Nach dem angegebenen Zeitpunkt eingereichte Wahlvorschläge fallen ausser Betracht

Rechtsgrundlagen
- Gemeindeverfassung
- Gesetz über die politischen Rechte der Gemeinde
- Verordnung über die politischen Rechte der Gemeinde
- Homepage der Gemeinde unter:
https://gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/gemeindewahlen

Gemeinde St. Moritz
08. März 2022
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