Publiziert: 8. März 2022
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Gemeindepräsidentin oder des Gemeindepräsidenten vom 12. Juni 2022
- Formulare für Wahlvorschläge
Gemeindekanzlei
Via Maistra 12
7500 St. Moritz
oder
Homepage der Gemeinde:
https://gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/gemeindewahlen
Ort und Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
Gemeindekanzlei
Via Maistra 12
7500 St. Moritz
Eintreffen bis spätestens am Dienstag, 12. April 2022 um 12.00 Uhr
Zweiter Wahlgang
Allfälliger zweiter Wahlgang ist am 17. Juli 2022
Ort und Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für den zweiten Wahlgang
Gemeindekanzlei
Via Maistra 12
7500 St. Moritz
Eintreffen bis spätestens Mittwoch, 15. Juni 2022 um 12.00 Uhr
Wichtige Hinweise:
- Bei Wahlvorschlägen, die per Post gesendet werden, reicht das Datum des Poststempels nicht, um die Frist zu wahren
- Nach dem angegebenen Zeitpunkt eingereichte Wahlvorschläge fallen ausser Betracht
Rechtsgrundlagen
- Gemeindeverfassung
- Gesetz über die politischen Rechte der Gemeinde
- Verordnung über die politischen Rechte der Gemeinde
- Homepage der Gemeinde unter:
https://gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/gemeindewahlen - Gemeinde St. Moritz
- 08. März 2022