Energieversorgung
Aktuell ist die Energieversorgung in der Schweiz sichergestellt. Die Versorgung mit Strom und Erdgas ist gewährleistet doch die Versorgungslage ist angespannt.
Das Bundesamt für Wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) analysiert die allgemeine Versorgungslage der Schweiz in wöchentlichen Lagebeurteilungen. Bitte informieren Sie sich regelmässig. Unter folgenden Links finden Sie aktuelle Informationen und Energiespartipps:
- Aktuelle Lage veröffentlicht vom Bundesamt für Wirtschaftliche Landesversorgung
- Informationskampagne des Bundes: Helfen Sie mit, keine Energie zu verschwenden (energieschweiz.ch)
- Kantonale Webseite – Informationen zum Thema Sicherheit Energieversorgung
Dashboard mit den wichtigsten Kennzahlen zur aktuellen Energieversorgungssituation (energiedashboard.admin.ch) des Bundesamts für Energie (BFE)
- Erklärvideo des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) – In Kürze: Das Risiko einer Strommangellage
Energiemangellage - Mögliche Massnahmen in vier Stufen
Das Zusammenfallen verschiedener miteinander verbundener Ereignisse (Ukrainekrieg, AKW-Ausfälle, Trockenheit etc.) hat die Wahrscheinlichkeit einer Energiemangellage auch in der Schweiz erhöht. In einer Energiemangellage übersteigt die Nachfrage während mehrerer Tage, Wochen oder Monate das Angebot aus der Produktion.Der Bundesrat entscheidet je nach aktueller Situation und Schwere der Mangellage, welche Massnahmen ergriffen werden und ob Verbote oder Einschränkungen nötig sind. Ziel der Interventionen ist es, die Netzstabilität und damit die Stromversorgung aufrechtzuerhalten. Jede Stufe an Massnahmen hat zum Ziel, schlimmere Folgen und härtere Massnahmen zu vermeiden.
Phase 1- aktuell befinden wir uns in dieser Phase
• Sparappelle (Aufruf zum Sparen).
• Entscheidung: Delegierter der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL)
• Betroffen: alle Verbraucher
Phase 2
• Einschränkung oder Verbote nicht zwingend benötigter Geräte und Anlagen
• Entscheidung: Bundesrat
• Betroffen: z. B. Verbot für Betrieb von Saunen, Leuchtreklamen etc.
Phase 3
• Kontingentierung• Entscheidung: Bundesrat
• Vollzug: OSTRAL*
• Betroffen: Grossverbraucher
Phase 4
• Netzabschaltungen für einige Stunden
• Entscheidung: Bundesrat
• Vollzug: OSTRAL*
• Betroffen: alle Verbraucher (Ausnahme: kritische Infrastrukturen)
*OSTRAL ist die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen. Sie untersteht der wirtschaftlichen Landesversorgung des Bundes und wird auf deren Anweisung aktiv, wenn eine Strommangellage eintritt.
Gemeindeführungsstab «Energie» der Gemeinde St. Moritz
In einer besonderen und/oder ausserordentlichen Lage ist gemäss kantonalem Bevölkerungsschutzgesetz der Einsatz eines Gemeindeführungsstabes (GFS) vorgesehen. Im Fall von Netzabschaltungen (Phase 4) ist aufgrund des weitreichenden Infrastrukturausfalls eine auf die Gemeindeebene isolierte Ereignisbewältigung denkbar. In diesem Zuge hat die Gemeinde St. Moritz im Oktober 2022 den Gemeindeführungsstab «Energie» (GFS «Energie») aktiviert und mit der Erarbeitung der Vorsorgeplanungen für eine mögliche Energiemangellage beauftragt. Der GFS «Energie» besteht aus Vertretern aus dem Gemeindevorstand, von St. Moritz Energie, dem Bauamt, der Kanzlei, den Touristischen Infrastrukturen, der Gemeindepolizei und dem Tourismus.
Notfalltreffpunkte der Gemeinde St. Moritz
Notfalltreffpunkte sind dezentrale Anlaufstellen. Sie dienen als wichtiges Bindeglied zwischen der Eigen- und Nachbarschaftshilfe und der organisierten Hilfe sowie als Informationsdrehscheiben und zum Absetzen von Notrufen. Im Fall von Netzabschaltungen (Phase 4) sind dies die Anlaufstellen der Gemeinde St. Moritz:
- Für St. Moritz Dorf und St. Moritz Bad: Schulhaus Grevas
- Für Champfèr (gemeinsam mit der Gemeinde Silvaplana): Schulhaus Scoula Sportiva