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Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

Publiziert: 5. Dezember 2019
Beschwerdeauflage Ortsplanung
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage für eine von der Urnenabstimmung am 24. November 2019 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt.
Gegenstand
Teilrevision der Ortsplanung Areal Du Lac
Auflageakten
• Baugesetz, Art. 80e, Spezialzone Du Lac
• Zonenplan 1:2’500 Du Lac
• Genereller Gestaltungsplan / Genereller Erschliessungsplan 1:500 Du Lac
• Vorschriften Genereller Gestaltungsplan / Genereller Erschliessungsplan
Du LacGrundlagen (zur Information)
• Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 24. November 2019 mit folgenden Beilagen:
• B1: Dokumentation: Städtebauliche Einbettung in den räumlichen Kontext
• B2: Masterplan St. Moritz, Konkretisierung Areal Du Lac
• B3: Lärmbeurteilung Strassenlärm
• B4: Lärmbeurteilung Mehrverkehr durch Parkplätze Areal Du Lac
• B5: Kapazitätsberechnung Knoten Erschliessung: Via San Gian/Via Giovanni Segantini
• Vorprüfungsbericht Amt für Raumentwicklung vom 4. Juli 2019
Sämtliche Auflageakten und Grundlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde https://www.gemeinde-stmoritz.ch/newsroom/ heruntergeladen werden.
Auflageort
Bauamt St. Moritz, Rathaus
Via Maistra 12
7500 St. Moritz
Auflagezeit
ab 5. Dezember 2019 bis und mit 6. Januar 2020 (30 Tage)
Planungsbeschwerden
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe gemäss Art. 101 KRG bei der Regierung des Kantons Graubünden, 7000 Chur, schriftlich Planungsbeschwerde erheben.
Umweltorganisationen
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
St. Moritz, 5. Dezember 2019
Im Auftrag des Gemeindevorstands
Bauamt St. Moritz
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