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Schalter-Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 18.00 Uhr

Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

Publiziert: 19. Januar 2023
Teilrevision Gesetz betreffend die Schifffahrt auf den Seen der Gemeinde St. Moritz (Bootsgesetz)
Inkrafttreten
Die vom Gemeinderat am 24. November 2022 beschlossene Teilrevision des Bootsgesetzes ist auf das Beschlussdatum in Kraft getreten. Folgende Bestimmungen im Bootsgesetz sind neu oder geändert worden:

- Art. 4a Pilotversuche für die Bootsfischerei (neu)
- Art. 10 Nautische Veranstaltungen (Titel ergänzt)
- Art. 16 Strafbestimmungen (neu Gemeinderat in Abs. 3)
- Art. 17 Rechtsmittel (gestrichen)

Der Gesetzestext kann bei der Gemeinde bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde (www.gemeinde-stmoritz.ch) heruntergeladen werden.
Gemeinde St. Moritz
St. Moritz, 19. Januar 2023
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