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Publiziert: 29. November 2022
Fakultatives Referendum - Teilrevision Gesetz betreffend die Schifffahrt auf den Seen der Gemeinde St. Moritz (Bootsgesetz)
Anlässlich seiner Sitzung vom 24. November 2022 hat der St. Moritzer Gemeinderat beschlossen, das Bootsgesetz teilweise zu revidieren. Die Änderungen betreffen:
- Art. 4a Pilotversuche für die Bootsfischerei (neu)
- Art. 10 Nautische Veranstaltungen (Titel ergänzt)
- Art. 16 Strafbestimmungen (neu Gemeinderat in Abs. 3)
- Art. 17 Rechtsmittel (gestrichen)
Auf Verlangen von mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten wird die Teilrevision der Urnenabstimmung unterstellt (fakultatives Referendum). Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Veröffentlichung.

Datum der Veröffentlichung:
29. November 2022
Ablauf der Referendumsfrist:
29. Dezember 2022
Gemeindevorstand
St. Moritz, 29. November 2022
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