Publiziert: 6. Oktober 2022
- Genehmigungsentscheid Ortsplanung
- Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 20. September 2022 mit Beschluss Nr. 746/2022 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Urnenabstimmung am 12. Juni 2022 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung genehmigt.
- Gegenstand
- Teilrevision des Baugesetzes Art. 4, 6, 17, 36, 49ter und 155
- Planungsmittel
- - Teilrevision Baugesetz
- Kurzerläuterung der wesentlichen Änderungen
- Art. 4:
- Festlegung Bauamt (Hochbau) als Behörde für Genehmigung von Baugesuchen im vereinfachten Verfahren.
Art. 6:
- Über Bauvorhaben, für die das vereinfachte Baubewilligungs-verfahren nach Massgabe des kantonalen und kommunalen Rechts gilt, entscheidet das Bauamt alleine.
Art. 17:
- Die nach Massgabe des kantonalen Rechts nicht bewilligungs-pflichtigen Bauvorhaben werden dem vereinfachten Baubewilligungsverfahren unterstellt.
Art 36:
- Bei Gewerbe- und Restaurationsfläche ist neu pro 80 m² Ge-werbe- resp. Restaurationsfläche ein Pflichtparkplatz nachzu-weisen (bisher pro 15 m² und Pro 50 m²).
Art. 49:
- Gesetzliche Grundlage für Erlass einer Verordnung zu den Beleuchtungen und Beleuchtungen mit Auswirkung auf den Aussenraum geschaffen.
Art. 155a
- Übergangsbestimmung bez. bereits geleisteter Parkplatzersatzabgaben. - Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss können auf dem Bauamt St. Moritz, Rathaus, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz, eingesehen werden.
- Auf der Homepage der Gemeinde St. Moritz werden zudem der Planungs- und Mitwirkungsbericht sowie die Synopse mit weiteren Erläuterungen aufgeschaltet.
- St. Moritz, 3. Oktober 2022
- Im Auftrag des Gemeindevorstands
Bauamt St. Moritz