Wichtige Kontakte

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Schalter-Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 18.00 Uhr

Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

Publiziert: 21. Juni 2022
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahlen des Gemeindevorstands, des Gemeinderats und der Geschäftsführungskommission vom 25. September 2022
Formulare für Wahlvorschläge:
Gemeindekanzlei
Via Maistra 12
7500 St. Moritz
oder Homepage der Gemeinde:
https://gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/gemeindewahlen

Ort und Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen:
Gemeindekanzlei
Via Maistra 12
7500 St. Moritz
Eintreffen bis spätestens am Dienstag, 26. Juli 2022 um 12.00 Uhr

2. Wahlgang
Allfälliger 2. Wahlgang ist am 6. November 2022

Ort und Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für 2. Wahlgang:
Gemeindekanzlei
Via Maistra 12
7500 St. Moritz
Eintreffen bis spätestens Mittwoch, 28. September 2022 um 12.00 Uhr

Wichtige Hinweise:
- Bei Wahlvorschlägen, die per Post gesendet werden, reicht das Datum des Poststempels nicht, um die Frist zu wahren
- Nach dem angegebenen Zeitpunkt eingereichte Wahlvorschläge fallen ausser Betracht

Rechtsgrundlagen
 Gemeindeverfassung
 Gesetz über die politischen Rechte der Gemeinde
 Verordnung über die politischen Rechte der Gemeinde
 Homepage der Gemeinde unter:
https://gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/gemeindewahlen
Gemeinde St. Moritz
St. Moritz, 21. Juni 2022
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