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Publiziert: 3. Juni 2021
Fakultatives Referendum betreffend Sozialhilfegesetz der Gemeinde – neuer Erlass
Anlässlich seiner Sitzung vom 27. Mai 2021 hat der Gemeinderat dem Erlass des Sozialhilfegesetzes der Gemeinde St. Moritz zugestimmt. Gemäss Art. 14 Abs. 1 Ziff. 1 der Gemeindeverfassung untersteht der Erlass von Gesetzen dem fakultativen Referendum.

Datum der Veröffentlichung: 3. Juni 2021
Ablauf der Referendumsfrist: 3. Juli 2021
Gemeindevorstand
St. Moritz, 3. Juni 2021
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