Wichtige Kontakte

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Schalter-Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 18.00 Uhr

Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

Publiziert: 3. Juni 2021
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Vorlage Nr. L-233006.1 Leerrohranlage zwischen VK Palüd und Via Palüd

Beim Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI) ist das oben aufgeführte Plangenehmigungsgesuch eingegangen.
Gesuchsteller
St. Moritz Energie
Via Signuria 5
7500 St. Moritz
Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen werden vom 3. Juni 2021 bis am 5. Juli 2021 auf der Gemeindeverwaltung St. Moritz, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz, öffentlich aufgelegt. Einsichtnahme während den ordentlichen Öffnungszeiten.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42 bis 44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.
Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI), Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39 bis 41 EntG sind ebenfalls beim Eidg. Starkstrominspektorat einzureichen.

Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI)
Planvorlagen, Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Chur, 3. Juni 2021
Amt für Energie und Verkehr Graubünden
Abteilung Energieproduktion und –versorgung
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