Publiziert: 22. April 2021
- Teilrevision Polizeigesetz Gemeinde St. Moritz
- Inkrafttreten
Die vom Gemeinderat am 25. Februar 2021 beschlossene Teilrevision des Polizeigesetzes ist auf das Beschlussdatum in Kraft getreten. Folgende Bestimmungen im Polizeigesetz sind neu oder geändert worden:
- Art. 2 Organisation, Gemeindepolizei
Abs. 3 gestrichen
- Art. 5a Unmittelbarer Zwang, Destabilisierungsgeräte, Schusswaffen
neue Bestimmung
- Art. 23 Bewilligungspflicht für das Führen von Tierfuhrwerken
Abs. 1 lit. a geändert
Der Gesetzestext kann bei der Gemeinde bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde (www.gemeinde-stmoritz.ch) heruntergeladen werden. - Gemeindevorstand St. Moritz
- St. Moritz, 20. April 2021