Wichtige Kontakte

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Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 18.00 Uhr

Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

Publiziert: 22. April 2021
Teilrevision Polizeigesetz Gemeinde St. Moritz
Inkrafttreten
Die vom Gemeinderat am 25. Februar 2021 beschlossene Teilrevision des Polizeigesetzes ist auf das Beschlussdatum in Kraft getreten. Folgende Bestimmungen im Polizeigesetz sind neu oder geändert worden:

- Art. 2 Organisation, Gemeindepolizei
Abs. 3 gestrichen

- Art. 5a Unmittelbarer Zwang, Destabilisierungsgeräte, Schusswaffen
neue Bestimmung

- Art. 23 Bewilligungspflicht für das Führen von Tierfuhrwerken
Abs. 1 lit. a geändert

Der Gesetzestext kann bei der Gemeinde bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde (www.gemeinde-stmoritz.ch) heruntergeladen werden.
Gemeindevorstand St. Moritz
St. Moritz, 20. April 2021
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