Wichtige Kontakte

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Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 18.00 Uhr

Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

Publiziert: 15. Dezember 2020
Amtliche Anzeige – Genehmigungsentscheid Ortsplanung
Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 1. Dezember 2020 mit Beschluss Nr. 995/2020 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Urnenabstimmung am 24. November 2019 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung genehmigt.
Gegenstand:
- Teilrevision der Ortsplanung Du Lac
Planungsmittel:
- Baugesetz, Art. 80e, Spezialzone Du Lac
- Zonenplan Du Lac, 1:2’500
- Genereller Gestaltungsplan / Genereller Erschliessungsplan Du Lac 1:500
- Vorschriften Genereller Gestaltungsplan / Genereller Erschliessungsplan Du Lac
Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss können auf dem Bauamt St. Moritz, Rathaus, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz, eingesehen werden.
St. Moritz, 9. Dezember 2020
Im Auftrag des Gemeindevorstands

Bauamt St. Moritz
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